Honorar


Privat versichert

Die privaten Krankenversicherungen erstatten in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie im Richtlinienverfahren Verhaltenstherapie. Da dies von den individuellen Vertragsbedingungen abhängt, empfehle ich Ihnen sich mit diesen vor Therapiebeginn vertraut zu machen oder sich direkt mit Ihrer Krankenversicherung in Verbindung zu setzen. Abgerechnet werden die therapeutischen Leistungen nach der Gebührenordnung für Ärzte und Psychotherapeuten (GOÄ/GOP).
Auch von privaten Zusatzversicherungen für den ambulanten Bereich werden psychotherapeutische Leistungen oft übernommen.

Beihilfe

Wie auch bei der privaten Krankenversicherung, erstatten die Beihilfestellen von Bund und Ländern nach ordnungsgemäßer Antragstellung in der Regel die Kosten für eine ambulante Verhaltenstherapie. Bitte setzen Sie sich frühzeitig mit Ihrer Beihilfestelle in Verbindung, um die Kostenübernahmebedingungen abzuklären.
Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Ärzte und Psychotherapeuten (GOP).

Selbstzahler

Selbstverständlich besteht jederzeit die Möglichkeit, dass Sie die Kosten für die Therapie selbst übernehmen. Die individuellen Rahmenbedingungen für die ambulante Psychotherapie legen wir gemeinsam in einem Behandlungsvertrag fest. Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Ärzte und Psychotherapeuten (GOP).

Gesetzlich versichert – Kostenerstattung

Da die Therapieplätze bei Kassentherapeuten rar sind, besteht für gesetzlich Versicherte über das Kostenerstattungsverfahren die Möglichkeit sich in einer Privatpraxis behandeln zu lassen. Nach einem entsprechenden Antrag haben Sie realistische Chancen, dass Ihre Versicherung die Kosten für eine Therapie in einer Privatpraxis übernimmt, sofern Sie keinen Therapieplatz bei einem kassenzugelassenen Psychotherapeuten in Boppard und Umgebung in zumutbarer Zeit bekommen können. Benötigen Sie hierfür Unterstützung, helfe ich Ihnen gerne.

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